Angestellte und Arbeitnehmer sind nach dem Sozialgesetzbuch grundsätzlich versicherungspflichtig und müssen daher gesetzlich krankenversichert sein. Ab einem bestimmten Jahreseinkommen (im Jahr 2021 liegt die Versicherungspflichtgrenze oder auch Jahresarbeitsentgeltgrenze genannt bei: 64.350 Euro brutto/Jahr) können Angestellte jedoch zu einer privaten Krankenkasse wechseln. Dort winken oftmals bessere medizinische Leistungen und geringere Beiträge im Vergleich zur gesetzlichen Krankenversicherung.